Welche Alternativen gibt es zum Verkauf einer Lebensversicherung?

Bei Kapitalbedarf oder finanziellen Schwierigkeiten kann die eigene Lebensversicherung die Lösung des Problems sein. Nachfolgend möchten wir Sie über einige Möglichkeiten informieren, wie Sie finanzielle Engpässe clever überwinden, ohne ihre Lebensversicherung aus der Hand geben zu müssen. Denn eine Kündigung oder der Verkauf der Police ist für die meisten Versicherten mit gravierenden Nachteilen verbunden.

Lebensversicherung beleihen (Policendarlehen)

Eine Beleihung der eigenen Lebensversicherung ist meist bis zur Höhe des aktuellen Rückkaufwertes möglich. Das aufgenommene Darlehen kann in der Regel jederzeit getilgt werden, spätestens allerdings bei Ablauf oder im Leistungsfall der Versicherung. Beim Policendarlehen wird der Versicherungsschutz beibehalten.

Tipp: Versicherte sollten auf jeden Fall einen Policendarlehen-Vergleich durchführen. Diesem kann dann auch entnommen werden, welche Voraussetzungen die Police hinsichtlich Rückkaufwert und Laufzeit erfüllen muss.

Vertrag beitragsfrei stellen

Sollten Versicherte, z.B. aufgrund Arbeitslosigkeit, nicht in der Lage sein, die Versicherungsbeiträge aufzubringen, kann die Zahlung eingestellt werden. Man spricht dann davon, die Lebensversicherung beitragsfrei stellen zu lassen. Der Vertrag wird auf dem erreichten Niveau eingefroren. Die Überschussbeteiligung bleibt dem Kunden erhalten. In der Regel muss der Vertrag dafür mindestens zwei bis drei Jahre laufen und einen gewissen Rückkaufwert aufweisen.

Hinweis:Bei einer Stundung fällt nicht nur die spätere Auszahlungssumme geringer aus, sondern auch die Leistungen bei den eingeschlossenen Berufsunfähigkeitsversicherung bzw. der Hinterbliebenenschutz.

Dynamik stoppen

Ist in einer Lebensversicherung eine Dynamik eingeschlossen, erhöht sich meist jährlich die Versicherungssumme, allerdings auch der Beitrag. Kunden können der Dynamik widersprechen.
Hinweis: Die Dynamik bei kapitalbildenden Versicherungen erlischt immer dann, wenn sie drei Mal infolge abgelehnt wurde. Versicherte sollten deshalb darauf achten, diese nicht mehr als zweimal hintereinander abzulehnen.

Zahlungsweise der Beiträge umstellen

Wenn der Jahresbeitrag nicht in einer Summe gestemmt werden kann, besteht die Möglichkeit, diesen auf monatliche Raten zu verteilen.

Hinweis: Versicherte zahlen bei monatlicher Zahlweise insgesamt allerdings etwas mehr, laut "Finanztest" sind das etwa 5 Prozent des Jahresbeitrages.