Lebensversicherungen kündigen
Eine Lebensversicherung zu kündigen, sollte immer der letzte Ausweg sein. So schwerwiegend die Gründe auch sein mögen, den Vertrag vorzeitig beenden zu wollen, muss man sich auch der Konsequenzen dieses Schrittes bewusst sein. Eine Kündigung stellt ein endgültiges Aus und damit eine unumkehrbare Entscheidung dar. Sind die Formalitäten erst einmal abgewickelt und wurde das Geld ausgezahlt, ist die Police samt Versicherungsschutz buchstäblich Geschichte. Wenn die Familie weiterhin abgesichert oder der Vertrag bestehen bleiben soll, gibt es andere Wege, die Finanzen wieder ins Lot zu bringen.
Kündigungsfristen bei Lebensversicherungen
Eine Lebensversicherung kann zum Ende eines jeden Versicherungsjahres ordentlich gekündigt werden. Ist die unterjährige Zahlung der Beiträge vereinbart, kann auch zum Ende des nächsten Zahlungsabschnittes gekündigt werden. Die früheste Kündigung ist bei beiden Varianten zum Ende des ersten Versicherungsjahres möglich.
Verkauf einer Lebensversicherung als Alternative zur Kündigung
Eine Option ist, die Police zu verkaufen. Die auf den Ankauf von Lebensversicherungen spezialisierten Unternehmen bieten mehr Geld, als die Versicherungsgesellschaft bei einer Kündigung zahlen würde – Vorsicht vor schwarzen Schafen, die mit unglaubwürdigen Zahlen und zweifelhaften Methoden werben. Das heißt, die zu erwartende Summe liegt über dem vertraglich geregelten Rückkaufwert. Um wie viel Prozent der Ankaufpreis höher ist als der Rückkaufwert, kann nicht pauschal gesagt werden. Dafür sind es zu viele Faktoren, die bei der Preisgestaltung berücksichtigt werden müssen.
Todesfallschutz bleibt auch bei Verkauf bestehen
Der Vorteil des besseren Angebotes wird noch durch einen weiteren Fakt untermauert, der häufig übersehen wird: Die Policen bieten auch einen Todesfallschutz. Der wäre bei einer Kündigung hinfällig. Die ursprünglich vorgesehene Absicherung der Familie müsste also neu organisiert werden, sofern man nicht ganz darauf verzichten möchte. Wird die Police verkauft, bleibt dieser Schutz bestehen und erhält der bzw. die Begünstigte auch weiterhin die vereinbarte Todesfallleistung, sollte der Versicherungsnehmer vor Vertragsende sterben.
Beleihen einer Lebensversicherung als Alternative zur Kündigung
Weit weniger bekannt als der Verkauf ist die Option, eine Lebensversicherung zu beleihen. Dabei handelt es sich um ein sogenanntes Policendarlehen. Vom Prinzip her leiht sich der Kunde das Kapital, das er vorher in den Vertrag eingezahlt hat. Möglich ist ein solcher Kredit bis zu 100 Prozent des aktuellen Rückkaufwertes. Bei fondsgebundenen Versicherungen sind es zwischen 50 und maximal 60 Prozent. Auf diese Weise bleibt der Vertrag erhalten und im Besitz des Kunden, falls die Police nicht als Sicherheit für einen anderen Kredit hinterlegt wurde. Dann ist eine Beleihung nicht mehr möglich. Gleiches gilt für Verträge, die der betrieblichen Altersvorsorge dienen.
Vorteile einer Beleihung – niedrige Zinsen, keine Bonitätsprüfung
Für die Beleihung sprechen vor allem die niedrigen Zinsen, die teilweise bis zu zehn Jahre festgeschrieben werden, sowie die flexiblen Rückzahlungsmodalitäten. Die Raten werden nicht vorgeschrieben, sondern sind frei wählbar. Gebühren entfallen dabei ebenso wie die sonst übliche Bonitätsprüfung – schließlich wird nicht fremdes, sonder das eigene Kapital aufgenommen. Am Ende der Vertragslaufzeit wird gegen- und gegebenenfalls verrechnet. Die private Altersvorsorge – je nach Rückzahlung nicht in voller Höhe – und der Todesfallschutz bleiben bei dieser Variante erhalten.
Welche Anbieter beim Ankauf von Lebensversicherungen besonders attraktive Angebote machen, zeigt unser Vergleich auf der folgenden Seite:
Anbieter, welche Lebensversicherungen auch beleihen, stellen wir Ihnen als Alternative zum Verkauf auf dieser Seite vor: